Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3. Juni 2026 stand im Zeichen neuer Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreis Steinburg sowie wichtiger Beschlüsse zu Elternbeiträgen und Verwaltungsvereinbarungen. Im Mittelpunkt standen der neue Studiengang Soziale Arbeit an der FH Westküste, der Ausbau von Beteiligungs- und Schutzstrukturen, die Vorstellung der Verfahrenslotsin sowie Regelungen zur Geschwisterermäßigung und zur Abwicklung von Elternbeitrags-Ermäßigungen.
FH Westküste: Studiengang „Soziale Arbeit“
Eine Vertreterin der FH Westküste stellte den neuen Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) vor, dessen Start zum Wintersemester 2026/2027 mit 6 Semestern Regelstudienzeit einschließlich Praxissemester und integrierter Staatlicher Anerkennung geplant ist. Pro Jahr sollen 50 zulassungsbeschränkte Studienplätze angeboten werden; zum Stichtag 26.05.2026 lagen bereits 84 Bewerbungen vor, und es sind Varianten in Vollzeit, Teilzeit sowie duale Studienformen vorgesehen. Besondere Merkmale sind regionale Praxisprojekte, ein modernes Curriculum mit Themen wie Prävention, Gewaltschutz, Soft Skills und „KI in der Psychologie“ sowie die Möglichkeit, die Staatliche Anerkennung direkt im Anschluss an das Studium zu erlangen; ein Masterstudiengang ist derzeit noch nicht eingerichtet.
Antrag Kreisjugendring: neue Fachstelle(n)
Der Kreisjugendring Steinburg e.V. warb für die Schaffung neuer Fachstellen mit dem Schwerpunkt Beteiligung und Schutzkonzepte, um Vereine, Verbände und Kommunen fachlich zu unterstützen und Kinder- und Jugendarbeit zukunftssicher aufzustellen. Vorgesehen ist ein Projektvolumen von rund 150.000 €, wovon der Kreisanteil 74.785,41 € beträgt, bei hoher Förderung durch die AktivRegion und einer Projektlaufzeit von Januar 2027 bis Dezember 2029 mit angestrebter Verstetigung der Strukturen. Geplant sind zwei 15‑Stunden‑Stellen, die praktisch als 30‑Stunden‑Stelle ausgeschrieben werden sollen; Aufgaben wären u.a. Netzwerkarbeit, Beratung zu Beteiligung und Schutzkonzepten sowie Entlastung ehrenamtlicher Strukturen. Die Verwaltung bewertete das Vorhaben positiv, die CDU‑Fraktion beantragte jedoch, im Jugendhilfeausschuss noch keinen Beschluss zu fassen und die Angelegenheit im Hauptausschuss weiter zu beraten; diesem Antrag folgte der Ausschuss einstimmig.
Vorstellung der Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII
Frau Jansen stellte ihre Arbeit als Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII vor, deren Aufgabe es ist, Kinder, Jugendliche und ihre Familien im komplexen Sozialleistungssystem zu begleiten und bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen zu unterstützen. Der Rechtsanspruch auf eine solche Unterstützung besteht seit 01.01.2024; die Lotsenfunktion hilft zudem dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfe (U18) in die Jugendhilfe im Rahmen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab 2028. Der Verfahrenslotse bietet unabhängige, freiwillige, kostenfreie und vertrauliche Beratung an, ohne selbst über Zuständigkeiten zu entscheiden oder Bescheide zu erlassen; bisher wurden im Kreis Steinburg u.a. 26 Fälle (März–Juni 2026) mit insgesamt 30 Gesprächen bearbeitet, mit Weiterleitungen etwa zur Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Krankenkassen oder EUTB. In der Aussprache wurde klargestellt, dass Daten nur mit Einwilligung weitergegeben werden und eine offene Sprechzeit eingerichtet werden soll.
Fördermittelantrag „Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern (KpsE)“
Die Koordinierungsstelle für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern (KpsE) stellte ein kommunales Gesamtkonzept zur besseren Versorgung betroffener Familien sowie einen geplanten Fördermittelantrag beim GKV‑Bündnis Gesundheit vor. Nach den vorgelegten Zahlen könnte im Kreis Steinburg jedes vierte Kind betroffen sein (geschätzt etwa 5.400 Kinder), wobei zwischen 41% und 77% dieser Kinder im Verlauf selbst eine psychische Erkrankung entwickeln und ein erhöhtes Risiko für kindeswohlgefährdendes Elternverhalten besteht; zugleich sind Stigmatisierung, Tabuisierung und unzureichend abgestimmte Hilfesysteme zentrale Probleme. Vorgesehen sind drei Projektbausteine: niedrigschwellige Kindergruppen für 7‑ bis 16‑Jährige (sechs Durchläufe in drei Jahren, bis zu 60 Kinder, ca. 57.000 €), Informationsveranstaltungen für Eltern (bis zu 30 Termine, ca. 9.000 €), Fortbildungen und kollegiale Fallberatung für Fachkräfte (insgesamt ca. 24.500 €) sowie Öffentlichkeitsarbeit und Enttabuisierung über professionell gestaltete Materialien und regelmäßige Aktionen (ca. 10.000 €), insgesamt rund 100.000 € Fördermittel über drei Jahre ohne zusätzlichen Finanzbedarf des Kreises. Bei positiver Förderung soll die Umsetzung ab Januar 2027 starten; der Ausschuss nahm die Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.
Richtlinie zur Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten
Zu den geplanten Änderungen der Richtlinie zur Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten ab 01.08.2026 erläuterte die Verwaltung den bisherigen Beratungsverlauf und verwies auf einen vorliegenden Änderungsantrag. Ziel ist insbesondere, Kinder, die ein schulisches Betreuungsangebot nutzen, bei der Geschwisterermäßigung für Kita und Kindertagespflege zu berücksichtigen, sofern ein Betreuungsbedarf nachgewiesen ist, sowie eine rechtssichere Formulierung der Richtlinie sicherzustellen. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Richtlinie entsprechend anzupassen und die Verwaltung zu beauftragen, mit den Schulträgern einen Vertrag zu vereinfachten Abrechnungen auszuarbeiten.
Mit dem gemeinsamen, einstimmig angenommenen Änderungsantrag zur Geschwisterermäßigung setzte sich die Auffassung der Bürgerliste Steinburg durch, wonach schulische Betreuungsangebote bei der Geschwisterermäßigung gleichberechtigt berücksichtigt werden sollen.
Öffentlich‑rechtliche Verträge zu Verwaltungsaufgaben und Verwaltungskostenpauschale
Unter TOP 9 befasste sich der Ausschuss mit der Änderung der öffentlich‑rechtlichen Verträge mit Städten und Ämtern über die Durchführung von Verwaltungsaufgaben in der Kindertagespflege und bei Elternbeitrags-Ermäßigungen. Hintergrund ist u.a. der Kreistagsbeschluss, dass die örtlichen Stadt- bzw. Amtsverwaltungen ab dem Schuljahr 2026/2027 die Antragsbearbeitung für die Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten übernehmen sollen, um Familien – insbesondere mit mehreren Kindern in Schule, Kita und Kindertagespflege – eine bürgerfreundliche, zentrale Antragstellung zu ermöglichen. Zugleich werden die Verwaltungskostenpauschalen turnusgemäß an die Tarifentwicklung angepasst; hierdurch entstehen Mehrkosten von rund 60.000 € für das Schuljahr 2026/2027, die im Haushalt 2027 eingeplant werden.
Berichterstatter:
Dana Fürst (Ausschussmitglied) und Carsten Fürst (Fraktionsvorsitzender)
Dieser Bericht basiert auf eigenen Aufzeichnungen sowie den öffentlichen Sitzungsunterlagen und wurde mit Unterstützung von KI erstellt.